Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. Juli 2009, BGBl. I S. 1734, zuletzt geändert am 13. Oktober 2016, BGBl. I S. 2258, 2341
Auf Grund des § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074) verordnet die Bundesregierung:
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